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BRANDGEFAHREN IM PRIVATBEREICH |
Die Brandgefahr wird im Privatbereich oft unterschätzt. Vor jeder Tätigkeit sollte überprüft werden ob dadurch ein Brand entstehen könnte. Wird eine Gefahr erkannt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
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Brandgefahren |
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Öfen
und Herde |
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Heizperiode |
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Asche |
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden lang zu einen Brand führen. Bevor die Asche in eine Mülltonne entsorgt wird, erst in einem feuerfesten Behälter auskühlen lassen. Heiße Asche darf niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) gelagert werden
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Feuergefährlicher Abfall |
Abfälle die zur Selbstentzündung neigen (lösungsmittel- bzw. ölgetränkte Putzlappen, u. ä.) dürfen nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern gelagert werden.
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Aschenbecher |
Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen! Überprüfen Sie vor dem Entleeren des Aschenbechers, ob keine Glutreste vorhanden sind. Aschenbecher nur in geeignete Metallbehälter entleeren.
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Küchendunstabzüge |
Das Wechseln der Filter von Küchendunstabzügen ist eine
wesentliche Brandschutzmaßnahme. Den in der Betriebsanleitung
vorgegebenen maximalen Zeitabstand beachten. Bei intensiver Verwendung ist
ein früheres Austauschen notwendig. Ausgewechselte Filter sind leicht
brennbare Abfälle!
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Heißes Fett |
Speisefett kann in wenigen
Minuten überhitzt werden und sich selbst entzünden. Fettbrände sind die
häufigste Ursache für Küchenbrände.
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Aufstellung von Wärmegeräten |
Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Wärmegeräte sind zwar mit Einrichtungen zur Vermeidung von Überhitzung ausgestattet dürfen jedoch nur unter Aufsicht betrieben werden. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.
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Bügeleisen |
Bügeleisen sind bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende abzuschalten und der Netzstecker ist abzuziehen. Durch die große Wärmeabgabe kann ein "vergessenes" Bügeleisen rasch zu einem Brand führen.
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Fernsehgeräte,
Monitore, Videorecorder etc. |
In jedem Haushalt gibt es Geräte, die während des Betriebes Wärme abgeben, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. Starke Staubablagerung kann in derartigen Geräten zu Wärmestau und somit zur Brandgefahr führen. Entstaubungsmaßnahmen nur durch Fachpersonal durchführen lassen!
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Spraydosen
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Spraydosen nicht in der Nähe
offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfter, Fön) oder
bei brennender Zigarette verwenden. Sicherheitshinweise auf
Spraydosen unbedingt beachten. Beim Erhitzen über den in den
Sicherheitshinweisen angegebenen Wert können Spraydosen explodieren. Nach
Gebrauch nicht gewaltsam öffnen und nicht in Feuer werfen.
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Heizmatten |
Heizmatten sollen nur zum Vorwärmen des Bettes eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen. Beschädigte Heizmatten stellen ebenfalls ein hohes Risiko dar.
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Glühlampen |
Glühlampen erreichen eine sehr hohe Oberflächentemperatur. Daher ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien einhalten. Niemals durch Papier oder ähnliches abschirmen.
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Hantieren mit offenem Feuer oder Licht |
Gas- und Petroleumlampen sowie Kerzen haben schon viel Unheil angerichtet. Sie dürfen nie ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung betrieben werden.
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Rauchen |
Durch Sorglosigkeit beim Rauchen kann es leicht zu einem Brand kommen. Besonders das Wegwerfen von glühenden Zigarettenresten stellt eine große Gefahr dar. Durch das Einschlafen mit der brennenden Zigarette in der Hand sind schon viele Menschen ums Leben gekommen.
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Adventkranz und Weihnachtsbaum
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Werden Christbäumen vor dem Fest in einem kühlen Raum gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt bleiben sie länger frisch und sind damit weniger brandgefährlich. Auch mit Wasser befüllbare Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit.
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Lagerung auf Dachböden |
Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. Bau- und Feuerpolizeiliche Vorschriften einhalten.
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Heimwerken |
Bei diversen Arbeiten wie z. B. Trennschleifen, Schweißen, Löten, Abbrennen besteht eine hohe Brandgefahr. Überprüfen Sie vor derartigen Tätigkeiten die Umgebung ihres Arbeitsplatze auf entzündbare Materialien und treffen Sie geeignete Maßnahmen, damit Ihre Tätigkeit keinen Brand auslösen kann.
Stellen Sie
ein für die Brandklasse geeignetes Löschgerät bereit und machen Sie
sich mit der Bedienung vertraut. Gehen Sie kein Risiko ein, fragen Sie
Fachleute, wenn Sie nicht sicher sind ob Ihre Vorsorgemaßnahmen
ausreichen. Führen Sie mehrmalige Nachkontrollen des Arbeitsbereiches
innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende durch.
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Verarbeitung von leicht entzündbaren Stoffen
Viele Lacke, Kleber, Putzmittel usw. enthalten
Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv sind. Bei der Verarbeitung ist
im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten, Räumen auf folgende
Sicherheitsvorkehrungen zu achten: |
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Auftauarbeiten |
Zugefrorene Rohre, Heizkörper
usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme
vorher Umgebung von brennbaren Materialien frei machen. Kleinlöschgerät
bereitstellen. Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach
kontrollieren.
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Auto und Feuer
Zusätzlich zur Autoapotheke und zum Pannendreieck sollte mitgeführt werden:
Ein Vergaserbrand muss, um einen Totalschaden zu vermeiden, sofort mit dem Pulverlöscher bekämpft, oder mit einer Decke bzw. einem Kleidungsstück erstickt werden. Bei verschmutzten Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten öligen Staubes besonders schwierig.
Bei einem Kabelbrand sofort die Batterie abklemmen, Brand mit Feuerlöscher bekämpfen.