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VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ |
Jeder einzelne sollte versuchen durch einen richtigen und ausreichenden vorbeugenden Brandschutz das Entstehen eines Brandes zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen sind ausreichende Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz notwendig.
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Der vorbeugende Brandschutz umfaßt |
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Baulicher Brandschutz
Die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind:
Abstände schaffen und einhalten
Brandabschnitte bilden; durch brandbeständige Umfassungswände und Decken, Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandschutzschottungen
Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benutzbar sind
Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten
brandsichere Brennstofflager
ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen
Blitzschutz
Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung in waagrechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet.
Vor allem Müllabwurfeinrichtungen, Kabel- und Rohrtrassen sowie Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch Brandabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein Übergreifen des Brandes verhindert wird.
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen haben die Aufgabe, einen entdeckten Brand an die Brandmeldezentrale zu melden. Dort wird die Meldung ausgewertet, d.h. es wird angezeigt, von welchem Objekt und aus welchem Raum die Brandmeldung kommt. Aufgrund dieser Meldung können die festgelegten Maßnahmen (meist automatische Verständigung der Feuerwehr) eingeleitet werden. Man unterscheidet zwischen Druckknopfmeldeanlagen und automatischen Brandmeldeanlagen.
Rauchmelder sind speziell für den Haushalts- und Wohnbereich entwickelte Brandfrüherkennungsgeräte. Die Geräte können einzeln aber auch vernetzt im ganzen Haus betrieben werden und lösen bei Brandentstehung (Schwellbrand, Rauch) ein akustisches Signal aus. Dadurch ist eine gute hausinterne Überwachung von Schlafräumen, Kinderzimmern, Seniorenräumen oder anderen nicht immer benützten Räumen möglich. Rauchmelder ersetzen aber kein zugelassenes Brandmeldesystem. Eine Alarmweiterleitung zu einer öffentlichen Empfangsanlage ist nicht erlaubt.
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Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen |
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· Unachtsamkeit |
Unachtsamkeit und mangelnde Kenntnisse der Brandgefahren sind die Ursache vieler Brände. |
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· Umgang mit Feuer und offenem Licht |
Der Umgang mit Feuer und
offenem Licht erfordert immer besondere Vorsicht! Kein Kerzenlicht in
Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig
Taschenlampe verwenden. |
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· Streichhölzer und Feuerzeuge |
Streichhölzer und Feuerzeuge
gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher für Kinder nicht
erreichbar sein. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder! |
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Gas- und Flüssiggasanlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Handwerkern installiert werden. |
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Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung (Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.) zu schützen. |
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Gasflaschen müssen immer
absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine
Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber
durch "Ableuchten" mit offener Flamme, durchzuführen. |
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Nur Geräte mit gültigen Prüfzeichen
verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten
mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten. |
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· Sicherungen |
Keinesfalls "geflickte" (überbrückte) Sicherungen verwenden |