Allgemeine Brandgefahren

Asche

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden lang zu einem Brand führen. Bevor die Asche in eine Mülltonne entsorgt wird, erst in einem feuerfesten Behälter auskühlen lassen. Heiße Asche darf niemals in brennbaren Behältern ( Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen ) gelagert werden.

Aschenbecher

Aschenbecher/Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen! Überprüfen Sie vor dem Entleeren des Aschenbechers, ob keine Glutreste vorhanden sind. Aschenbecher nur in geeignete Metallbehälter entleeren.

Rauchen

Durch Sorglosigkeit beim Rauchen kann es leicht zu einem Brand kommen. Besonders das Wegwerfen von glühenden Zigarettenresten stellt eine große Gefahr dar. Durch das Einschlafen mit der brennenden Zigarette in der Hand sind schon viele Menschen ums Leben gekommen.

Hantieren mit offenem Feuer oder Licht

Gas- und Petroleumlampen sowie Kerzen haben schon viel Unheil angerichtet. Sie dürfen nie ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung betrieben werden.

Verarbeitung von leicht entzündbaren Stoffen

  • Sicherheitshinweise auf Verpackung beachten
  • Während der Arbeit immer gut lüften
  • Keine Lichtschalter betätigen
  • Keine Geräte verwenden wo es zu einen Funkenbildung kommen kann ( elektrisches Handwerkzeug, Küchengeräte, Spielzeug, Mobiltelefone usw. )
  • Rauchverbot beachten
  • Kein Feuer und offenes Licht verwenden
  • Keine Heiz- und Trocknungsgeräte verwenden
  • Feuergefährlichen Abfall ( verunreinigte Lappen ) richtig entsorgen
  • Nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen

Viele Lacke, Kleber, Putzmittel usw. enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv sind. Bei der Verarbeitung sind im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten Räumen die Sicherheitsvorkehrungen und Hinweise zu beachten.

Spraydosen

Spraydosen nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte ( Heizlüfter, Fön ) oder bei brennender Zigarette verwenden. Sicherheitshinweise auf Spraydosen unbedingt beachten. Beim Erhitzen über den in den Sicherheitshinweisen angegebenen Wert können Spraydosen explodieren. Nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen und nicht in Feuer werfen.

Feuergefährlicher Abfall

Abfälle, die zur Selbstentzündung neigen ( lösungsmittel- bzw. ölgetränkte Putzlappen, u. ä. ) dürfen nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern gelagert werden.

Glühlampen

Glühlampen erreichen eine sehr hohe Oberflächentemperatur. Daher ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien einhalten. Niemals durch Papier oder ähnliches abschirmen.

Heißes Fett

Speisefett kann in wenigen Minuten überhitzt werden und sich selbst entzünden. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.
Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen, sondern mit geeigneten Mitteln abdecken ( Feuerlöschdecke ).
Kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, es kann aber durch einen Defekt zu einer Überhitzung kommen. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.

Heizmatten

Heizmatten sollen nur zum Vorwärmen des Bettes eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen. Beschädigte Heizmatten stellen ebenfalls ein hohes Risiko dar.

Heizperiode

  • Vor Beginn der Heizperiode, Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instandsetzen lassen
  • Vorgeschriebene Überprüfung der Heizungsanlage durchführen lassen
  • Heizungsanlage laut Herstellervorschriften betreiben

Küchendunstabzüge

Das Wechseln der Filter von Küchendunstabzügen ist eine wesentliche Brandschutzmaßnahme. Den in der Betriebsanleitung vorgegebenen maximalen Zeitabstand beachten. Bei intensiver Verwendung ist ein früheres Austauschen notwendig. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!
Wird das Abzugsrohr von Dunstabzügen durch den Dachboden geführt, kann es bei nicht sachgemäßer Ausführung im Falle eines Küchenbrandes zu einer raschen Brandausbreitung auch auf den Dachboden kommen.

Wärmegeräten

Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Wärmegeräte sind zwar mit Einrichtungen zur Vermeidung von Überhitzung ausgestattet dürfen jedoch nur unter Aufsicht betrieben werden. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.

Bügeleisen

Bügeleisen sind bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende abzuschalten und der Netzstecker ist abzuziehen. Durch die große Wärmeabgabe kann ein "vergessenes" Bügeleisen rasch zu einem Brand führen.

Fernsehgeräte, Monitore, Videorecorder etc.

In jedem Haushalt gibt es Geräte, die während des Betriebes Wärme abgeben, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. Starke Staubablagerung kann in derartigen Geräten zu Wärmestau und somit zur Brandgefahr führen. Entstaubungsmaßnahmen nur durch Fachpersonal durchführen lassen!

Flüssiggas

Flüssiggas darf nicht unter Erdniveau, in Kellerräumen ( -abteilen ), Räumen mit Ansaugeinrichtungen für Lüftungs- bzw. Klimaanlagen, Ein-, Aus- und Durchfahrten, auf Fluchtwegen, Stiegenhäusern oder Schlafräumen gelagert werden. Es darf auch nicht in Garagen bzw. Hallen gelagert werden, wo Kraftfahrzeuge eingestellt werden, auch nicht wenn die Fahrzeuge nur kurzfristig eingestellt sind. Flüssiggas ist schwerer als Luft und verhält sich bei der Ausbreitungähnlich wie Wasser. Das heißt es folgt etwaigen Regulierungen ( Wände, Stiegen,... ) und sammelt sich an der tiefsten Stelle. Es bindet sich zudem an der Luft ein hoch explosives Gemisch, sodass es bereits beim Einschalten des Lichtes bzw. eines Kühlschrankes zur Explosion kommen kann.

Lagerung auf Dachböden

Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung frei zuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. Bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften sind einzuhalten.

Heimwerken

Bei diversen Arbeiten wie z. B. Trennschleifern, Schweißen, Löten, Abbrennen besteht eine hohe Brandgefahr. Überprüfen Sie vor derartigen Tätigkeiten die Umgebung ihres Arbeitsplatzes auf entzündbare Materialien und treffen SieVorkehrungsmaßnahmen. Stellen Sie in die Nähe ihres Arbeitsplatzes ein geeignetes Löschgerät ( entsprechend der Brandklasse ) bereit. Gehen Sie kein Risiko ein, fragen Sie Fachpersonal, wenn Sie Informationen zur Vorsorgenmaßnahmen benötigen oder wenn Sie nicht sicher sind. Führen sie eine mehrmalige Nachkontrolle am Arbeitsplatz und in der Umgebung durch ( Zeitfenster 2-3 Stunden ).

Auftauarbeiten

Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Bei Arbeiten mit offener Flamme brennbare Materialien aus der unmittelbaren Umgebung entfernen.