Rettungsgasse

Hier finden Sie interessante und wichtige Informationen rund um das Thema Rettungsgasse.

Seit 01.01.2012 ist die Rettungsgasse laut Gesetz bei Staubildung und Unfällen auf österreichischen Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen zu bilden.

Die Rettungsgasse ist eine einzelne Fahrgasse zwischen den Fahrstreifen. Sie ermöglicht den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Rettung und Polizei ein schnelleres Vorwärtskommen zum Notfallort. Auch Abschleppdienste sowie Pannendienste des ÖAMTC oder ARBÖ dürfen die Rettungsgasse passieren.

Die Rettungsgasse wird gebildet in dem die Fahrzeuge am linken Fahrstreifen ganz nach links fahren und die Fahrzeuge am rechten Fahrstreifen ganz nach rechts fahren. Rechts darf der Pannenstreifen mitbenutzt werden um eine möglichst breite Rettungsgasse zu bilden. Wichtig ist, dass man sich parallel zum Fahrstreifen einordnet, da durch schräg stehende Fahrzeuge die Rettungsgasse blockiert werden kann.

Eine Auflösung der Rettungsgasse darf erst erfolgen, wenn klar erkennbar ist, dass der Verkehr sich wieder verflüssigt und mit keinem weiteren Stillstand zu rechnen ist.

Wer keine Rettungsgasse bildet muss mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Ebenfalls wird das Blockieren oder Nachfahren eines Einsatzfahrzeuges strafrechtlich verfolgt und mit einer hohen Geldstrafe geahndet.