Absetzen eines Notrufes und die wichtigsten Notrufnummern

Wichtige Notrufnummern:

  • 122 - Feuerwehr
  • 133 - Polizei
  • 144 - Rettung
  • 112 - Euro-Notruf

  • 0800 / 133 133 - Gehörlosen Notruf - ( FAX bzw. SMS möglich )
    gehoerlosennotruf(at)polizei.gv.at ( E-Mail für Notruf )

Wichtige Informationsnummern:

  • 01 / 406 43 43 - Vergiftungszentrale
  • 120 - ÖAMTC
  • 123 - ARBÖ

Wie setzt man einen Notruf ab?

Sollten Sie in die unglückliche Lage kommen, einen Notruf absetzen zu müssen, gilt es unten angeführte Informationen zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass Sie selbst versuchen Ruhe zu bewahren, um den Notruf korrekt absetzen zu können.

Nur so ist es möglich, dass die weiteren Schritte der Alarmzentrale effizient eingeleitet werden können.

Grundsätzlich kann man sagen, dass man die 4 W-Fragen im Kopf haben sollte.

Wer ruft an?

Ihre Namensangabe dient im Falle des Notruf-Absetzens nicht nur der Höflichkeit, vielmehr benötigt der Disponent, der Ihren Notruf entgegen nimmt, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für etwaige Rückfragen.

Was ist passiert?

Nennen Sie den Grund für den Notruf. Nennen Sie weiters für die Entsendung der Hilfskräfte wichtige Informationen wie:

  • was brennt?
  • welcher Stoff ist ausgetreten?
  • welcher Unfall ist passiert ( Anzahl der Fahrzeuge etc., PKW oder LKW )?
  • sind Personen verletzt / in Not geraten / vermisst?

Wo ist es passiert?

Nennen Sie dem Disponenten unbedingt:

  • Ort / Stadt / Stadt- bzw. Ortsteil
  • Straßennamen inkl. Hausnummer
  • Auf Autobahnen oder Schnellstraßen unbedingt die Richtungsfahrbahn, letzte oder nächste Ausfahrt und eventuelle Kilometrierung
  • Auf Bundes- oder Landesstraßen die unmittelbaren Orte, Kreuzungen, Kilometrierungen

Wie viel?

  • Wie viele verletzte/in Not geratene/vermisste Personen gibt es?
  • Welches Ausmaß hat der Brand
  • Anzahl der verunfallten Fahrzeuge

Notrufe snd zu jeder Tages- und Nachtzeit kostenlos absetzbar. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Notrufnummern ausschließlich für Notfälle verwendet werden dürfen. Die Alarmzentralen leiten gegen Scherzanrufer oder bei mutwilligen Alarmierungen, die keinen Einsatz erfordern, rechtliche Schritte ein.