Brandverhütung


Jeder Einzelne sollte versuchen durch seinen richtigen und ausreichenden vorbeugenden Brandschutz das Entstehen eines Brandes zu verhindern. Um dieses zu erreichen sind ausreichende Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz notwendig.

Der vorbeugende Brandschutz umfasst folgende Punkte:

  • Persönliche Vorkehrungen zur Brandverhütung
  • Bauliche und organisatiorische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden
  • Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz

Baulicher Brandschutz

Hier sind die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen:

  • Abstände schaffen und einhalten
  • Brandabschnitte bilden; durch brandbeständige Umfassungswände und Decken, Brandschutztüren, Brandschutzklappen
  • Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benutzbar sind
  • Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten
  • brandsichere Brennstofflager
  • ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen
  • Blitzschutz

Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung in waagrechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet.

Vor allem Müllabwurfeinrichtungen, Kabel- und Rohrtrassen sowie Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch Brandabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein Übergreifen des Brandes verhindert wird.

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen haben die Aufgabe, einen entdeckten Brand an die Brandmeldezentrale zu melden. Dort wird die Meldung ausgewertet, d.h. es wird angezeigt, von welchem Objekt und aus welchem Raum die Brandmeldung kommt. Aufgrund dieser Meldung können die festgelegten Maßnahmen ( meist automatische Verständigung der Feuerwehr ) eingeleitet werden. Man unterscheidet zwischen Druckknopfmeldeanlagen und automatischen Brandmeldeanlagen.

Rauchmelder sind speziell für den Haushalts- und Wohnbereich entwickelte Brandfrüherkennungsgeräte. Die Geräte können einzeln aber auch vernetzt im ganzen Haus betrieben werden und lösen bei Brandentstehung ( Schwellbrand, Rauch ) ein akustisches Signal aus. Dadurch ist eine gute hausinterne Überwachung von Schlafräumen, Kinderzimmern, Seniorenräumen oder anderen nicht immer benützten Räumen möglich. Rauchmelder ersetzen aber kein zugelassenes Brandmeldesystem. Eine Alarmweiterleitung zu einer öffentlichen Empfangsanlage ist nicht erlaubt.

Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen

Unachtsamkeit
Unachtsamkeit und mangelnde Kenntnisse der Brandgefahren sind die Ursache viele Brände.

Umgang mit Feuer und offenem Licht
Der Umgang mit offenem Licht oder Feuer erfordert immer besondere Vorsicht! Kein Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen, Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig Taschenlampe verwenden.

Außerdem gehören sie nicht in Kinderhand und dürfen daher für Kinder nicht erreichbar sein. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!

Gas-und Flüssiggasanlagen
Die Anlagen und die dazugehörigen Leitungen dürfen nur von Fachpersonal installiert werden. Flüssiggas ist schwerer als Luft! Flüssiggasbehälte dürfen daher nie in Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern, Durchgängen und Nebenausgängen aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung ( Sonnenbestrahlung, Ofen,... ) zu schützen.

Anschluss von Gasflaschen
Gasflaschen müssen immer absolut dicht angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist eine Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder Seifenwasser, keinesfalls aber durch "Ableuchten" mit offener Flamme, durchzuführen.

Elektrogeräte
Nur Geräte mit gültigem Prüfzeichen verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.

Sicherungen
Keinesfalls "geflickte" ( überbrückte ) Sicherungen verwenden.